Neue Fenster, Haustüren oder Überdachungen – und der Staat zahlt mit. Wir helfen Ihnen, die richtigen Fördermittel zu beantragen.
Jetzt kostenlos anfragen →Wer sein Zuhause energetisch modernisiert, kann auf staatliche Unterstützung zählen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die KfW-Bankengruppe fördern Maßnahmen, die den Energieverbrauch von Gebäuden dauerhaft senken. Das betrifft unter anderem den Austausch von alten Fenstern und Haustüren durch moderne, wärmedämmende Produkte.
Der Hintergrund: Ältere Fenster und Türen sind häufig die größten Schwachstellen in der Gebäudedämmung. Durch schlecht isolierende Bauteile kann bis zu 30 % der Heizwärme ungenutzt entweichen. Mit einem Austausch gegen moderne, mehrfach verglaste Fenster und wärmedämmende Haustüren lassen sich Heizkosten dauerhaft und spürbar senken – und genau das will der Staat gezielt fördern.
Wichtig: Fördergelder müssen grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Wer zuerst beauftragt und dann einen Antrag stellt, geht leer aus. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie rechtzeitig, bevor es losgeht.
Die zwei wichtigsten Fördertöpfe für Baumaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden sind das BAFA-Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" (BEG EM) und die KfW-Förderung. Beide Programme können für Fenster, Haustüren und weitere Bauteile genutzt werden. Die Förderquote beträgt aktuell zwischen 15 und 20 % der förderfähigen Kosten – abhängig von der Effizienzklasse des eingebauten Produkts und dem Vorhandensein eines Energieberaters.
Für Hausbesitzer, die mehrere Maßnahmen gleichzeitig umsetzen wollen – zum Beispiel neue Fenster, eine neue Haustür und eine Dämmung – kann eine Kombination aus BAFA-Einzelmaßnahmen und KfW-Komplettsanierung besonders attraktiv sein. In manchen Fällen lassen sich so Förderquoten von über 35 % erreichen.
Grundsätzlich können alle Eigentümer eines bestehenden Wohngebäudes, das älter als 5 Jahre ist, staatliche Förderung beantragen – egal ob Eigenheim, Mehrfamilienhaus oder vermietetes Objekt. Auch Mieter können unter bestimmten Voraussetzungen von Förderungen profitieren, wenn sie mit dem Eigentümer zusammenarbeiten.
Der Austausch von Einfach- oder Zweischeibenglas gegen moderne 3-fach verglaste Fenster wird gefördert, wenn der Uw-Wert ≤ 0,95 W/(m²K) erreicht wird.
bis 20 %Neue Haustüren sind förderfähig, wenn der Ud-Wert ≤ 1,3 W/(m²K) beträgt. Hochwertige Inotherm-Türen erfüllen diesen Wert locker – viele sogar deutlich besser.
bis 20 %Außenliegender Sonnenschutz wie Rollläden kann unter bestimmten Bedingungen als ergänzende Maßnahme zur Fensterförderung mitgefördert werden.
kombinierbarAuch der Einbau von wärmedämmenden Dachflächenfenstern nach DIN EN ISO 10077 kann im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen gefördert werden.
bis 15 %Ein Wintergarten-Anbau kann als Teil einer Gebäudehüllensanierung förderfähig sein, wenn er klar definierten energetischen Standards entspricht.
auf AnfrageWer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) durch einen Energieberater erstellen lässt, erhält 5 % Extra-Förderung auf jede geförderte Maßnahme – der sogenannte iSFP-Bonus.
+5 % Bonus
Die Basisförderung im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Die maximalen förderfähigen Kosten für Fenster und Außentüren liegen bei 60.000 € pro Wohneinheit – das entspricht einer maximalen Förderung von bis zu 9.000 € für diese Maßnahme allein.
Liegt ein gültiger individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor und wird die geförderte Maßnahme darin empfohlen, erhöht sich die Förderquote auf 20 %. Bei Kosten von 60.000 € wären das bis zu 12.000 € Zuschuss – ohne Rückzahlung.
Wer neben Einzelmaßnahmen auch eine umfassende Sanierung plant, kann zusätzlich KfW-Kredite zu günstigen Konditionen beantragen. Förderbanken und BAFA lassen sich in vielen Fällen kombinieren.
Wir kommen zu Ihnen und besprechen, welche Maßnahmen bei Ihnen sinnvoll sind und welche Förderung infrage kommt. Wir erklären Ihnen alle Möglichkeiten – verständlich und ohne Fachjargon.
Für den iSFP-Bonus und für manche KfW-Produkte ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (EEE) erforderlich. Wir können Ihnen passende Energieberater empfehlen, die sich in der Region auskennen.
Der Antrag beim BAFA wird online über das Kundenportal gestellt. Wichtig: Der Antrag muss vor der verbindlichen Beauftragung eingereicht werden. Erst nach der Antragsnummer dürfen Sie uns offiziell beauftragen.
Sobald die Antragsnummer vorliegt, beauftragen Sie uns. Wir montieren Ihre neuen Fenster oder Türen fachgerecht und stellen eine BAFA-konforme Rechnung aus, die alle geforderten Angaben enthält.
Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie den Verwendungsnachweis beim BAFA ein – mit Rechnung, Fachunternehmererklärung und ggf. Energieberaterbestätigung. Der Zuschuss wird dann direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Als Mieter können Sie selbst keine Förderung beantragen – das ist Sache des Eigentümers. Allerdings können Sie Ihren Vermieter auf die Fördermöglichkeiten aufmerksam machen. Vermieter, die sanieren, erhalten dieselben Zuschüsse und können so attraktive Modernisierungen wirtschaftlich umsetzen.
Für die BAFA-Grundförderung (15 %) ist kein Energieberater zwingend erforderlich – hier reicht die Fachunternehmererklärung, die wir ausstellen. Für den iSFP-Bonus (20 %) hingegen benötigen Sie einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten und einen gültigen individuellen Sanierungsfahrplan.
Dann entfällt leider die Förderung vollständig. Das BAFA prüft das Datum der Antragstellung und des Vertrages. Wird der Vertrag vor dem Antrag abgeschlossen, ist eine Förderung ausgeschlossen – auch wenn die Maßnahme noch nicht begonnen hat. Deshalb: Zuerst Antrag, dann Auftrag.
Die Antragstellung selbst geht online sehr schnell – Sie erhalten in der Regel innerhalb weniger Minuten bis Stunden eine Antragsnummer. Nach Einreichen des Verwendungsnachweises (nach Abschluss der Maßnahme) dauert die Auszahlung des Zuschusses erfahrungsgemäß 4–12 Wochen.
Ja. Sie können mehrere BEG-Einzelmaßnahmen in einem Antrag zusammenfassen oder separat beantragen. Pro Wohneinheit gilt eine Förderobergrenze von 60.000 € für Gebäudehülle-Maßnahmen. Wenn Sie gleichzeitig Heizung, Fenster und Türen austauschen, können die Obergrenzen je Maßnahmenart kumuliert werden.
Ja – wir unterstützen Sie gerne dabei. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, was Sie beim BAFA angeben müssen, welche Dokumente Sie benötigen und wie die Fachunternehmererklärung aussieht. Den Antrag selbst müssen Sie als Eigentümer persönlich stellen, aber wir begleiten Sie dabei.
Nein. Die BEG-Einzelmaßnahmen sind ausschließlich für die Sanierung bestehender Wohngebäude gedacht. Das Gebäude muss bei Antragstellung mindestens 5 Jahre alt sein. Für Neubauvorhaben gibt es separate KfW-Programme, die sich jedoch auf das gesamte Gebäudekonzept beziehen.
Bei selbstgenutztem Wohneigentum ist der BAFA-Zuschuss in der Regel steuerfrei, da er als nicht einkommensteuerpflichtiger Zuschuss gilt. Bei vermieteten Objekten mindert der Zuschuss die steuerlich absetzbaren Herstellungskosten – das sollten Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen.
Das hängt von den Gesamtkosten ab. Bei einem typischen Einfamilienhaus mit 10 Fenstern liegen die Kosten inkl. Montage oft bei 6.000–12.000 €. Bei 15 % Grundförderung wären das 900–1.800 € Zuschuss, mit iSFP-Bonus (20 %) entsprechend 1.200–2.400 €. Gerne rechnen wir das für Ihr konkretes Vorhaben durch.
Die Fachunternehmererklärung ist ein Dokument, das wir als ausführender Fachbetrieb nach Abschluss der Maßnahme ausstellen. Darin bestätigen wir, dass die eingebauten Produkte die technischen Mindestanforderungen der BAFA erfüllen. Dieses Dokument benötigen Sie zwingend für den Verwendungsnachweis.
Viele Hausbesitzer lassen bares Geld liegen, weil sie den Antrag zu spät stellen oder gar nicht wissen, dass sie förderberechtigt sind. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie kostenlos und helfen Ihnen, das Maximum herauszuholen.
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